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Gesellschaftsrecht in Dänemark

Wir haben die Expertise und verfügen über fundierte Erfahrungen bei der Beratung von internationalen Akteuren über eine Unternehmensgründung in Dänemark.

Wir beraten umfassend auf allen gesellschafts- und steuerrechtlichen Gebieten, die hierbei berührt werden.

Dies beginnt mit der Wahl der passenden Gesellschaftsform, dem Etablieren einer Konzernstruktur und der eigentlichen Unternehmensgründung bis hin zur Ausarbeitung der relevanten Verträge, der Registrierung bei den dänischen Behörden, dem Erstellen von internen Dokumenten und der Etablierung von verschiedenen Formen der Zusammenarbeit wie zum Beispiel Joint Venture.

Bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform ist zu berücksichtigen, das einige Gewerbearten hierbei besonderen gewerberechtlichen Einschränkungen unterliegen. Einzelne Gewerbearten können zum Beispiel nicht in Gesellschaftsform oder nur in einer bestimmten Gesellschaftsform ausgeübt werden oder, das die Gesellschafter gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu können.

Die Gründung einer Personengesellschaft

In Dänemark gibt es zwei Arten von Personengesellschaften. Die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft.

Personengesellschaften sind steuerrechtlich transparent. Dies bedeutet, dass nicht die Gesellschaft als solche besteuert wird, sondern über das persönliche Einkommen der Gesellschaftsteilnehmer. Dasselbe gilt bei Abschreibungen.

Nicht jede Personengesellschaft ist registrierungspflichtig im dänischen Handelsregister. Dies ist sie nur, wenn sämtliche Gesellschaftsteilnehmer Kapitalgesellschaften sind.

 Ob die Gründung einer Personengesellschaft zu empfehlen ist,  können wir Ihnen anhand der individuellen Aspekte  Ihres Vorhabens aufzeigen.

Die Gründung von Kapitalgesellschaften

Bei dänischen Unternehmen sind zwei Typen von Kapitalgesellschaften stark vertreten. Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Am 1.1.2010 treten neue Gesetzesbestimmungen für Kapitalgesellschaften in Kraft, die einige Änderungen der momentanen Regulierung beinhalten.

Der aktuelle Stand für Aktiengesellschaften ist ein Aktienkapital in Höhe von DKK 500.000,00 und für die GmbH ein Stammkapital in Höhe von DKK 125.000,00. Zukünftig, also nach dem 1.1.2010, gilt für die GmbH eine Mindestanforderung in Höhe von DKK 50.000,00. Für AGs gibt es dann die Möglichkeit, dass bei einem Mindestgrundkapital in Höhe von DKK 500.000,00 nur 25 % des Kapitals eingezahlt werden müssen.

Das Gesellschaftskapital darf in EURO gestellt werden.

Es gibt zukünftig die Wahl zwischen einem eingliedrigen Leitungssystem („Board of directors“) oder einem zweigliedrigen System wie in Deutschland, das aus Vorstand und Aufsichtsrat besteht.

Ebenso wird die Möglichkeit gegeben, die Hauptversammlung in einer anderen Sprache als Dänisch abzuhalten. Die einzureichenden Gesellschaftsdokumente dürfen jedoch nur in Dänisch, einer anderen Skandinavischen Sprach oder – als Erneuerung – in Englisch verfasst sein.

Zusammenfassend wird es zukünftig neben erhöhter Flexibilität um einiges einfacher sein, eine Niederlassung in Dänemark zu gründen.

Kontakt

Advokat Jens Jepsen und Advokat Leif Max Hansen.

Compass Advokatfirmas Juristen sind größten Teils auch Mitglieder in Aufsichtsräten diverser Gesellschaften vertreten. Hierdurch sind sie auch besonders Kompetent in betriebswirtschaftlichen Aspekten der Unternehmensführung.