Klik her for at få en printervenlig version af siden
Dansk
German
English
 
ÜBER COMPASS 01
BERATUNG 03
INFORMATION
LINKS
DISCLAIMER
KONTAKT
 
 
Tilmeld nyhedsbrev






Er du allerede tilmeldt og ønsker af afmelde dig, kan du gøre det her.
 
 

In Dänemark geführte Prozesse

Zunächst einmal scheint alles so seinen Gang zu gehen wie auch in Deutschland.

Es wird eine Klage eingereicht, diese muss dem Gegner zugestellt werden. Sofern dieser nicht anwaltlich vertreten ist, passiert dies durch eine sogenannte Verkündung. Das heißt der Beklagte wird persönlich aufgesucht und muss den Erhalt der Klage quittieren. Es werden dann Fristen zur Klageerwiderung, sowie Replik und sodann zur Duplik gesetzt.

Sofern das Gericht dies für vorteilhaft erachtet, werden zwischendurch Telefonkonferenzen abgehalten um so das weitere Vorgehen zu besprechen und um die Sache zu beschleunigen.

Falls erforderlich wird auch ein Gutachten eingeholt. Anders ist es in Deutschland, ist es jedoch so, dass derjenige, der die Auffassung vertritt, er bräuchte, um sein Anliegen zu beweisen ein Gutachten, dieses Gutachten auch einholen. Er machte einen Vorschlag bezüglich der zu stellenden Fragen für die Beweisaufnahme, die von der Gegenseite genehmigt werden müssen. Sofern die Parteien sich nicht einigen können, so wird das Gericht jedoch eine Entscheidung zu der Zulässigkeit der Fragen fällen.

Bei der Beweisaufnahme sind die Parteien mit Ihren Rechtsbeiständen zugegen, das Gericht erscheint jedoch nicht.  Auch die Benennung des Gutachters obliegt den Parteien und auch hierüber muss Einigkeit herrschen. Die Parteien laden die Zeugen, die sie selber wünschen, dann zur Hauptverhandlung.

Wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind, so wird der Prozess geführt. Hierbei gilt als oberstes Maxim das Mündlichkeitsprinzip. Das heisst, was nicht mündlich vorgetragen wird, findet nicht die Beachtung des Gerichts.

Die Verhandlung beginnt mit einer Einführung in den Sachstand durch den Kläger. Hierzu werden die vorgelegten Anlagen zum Teil oder auch ganz vorgelesen. Sodann wird zunächst der Kläger durch den Klägervertreter und dann durch den Beklagtenvertreter (ver/)gehört. Dann stellt der Beklagtenvertreter dem Beklagten Fragen bevor der Klägervertreter hierzu die Möglichkeit bekommt. Danach werden zunächst die Zeugen von dem Vertreter, der ihn geladen hat gehört und dann ist der Kollege dran. Das Gericht stellt hierbei eventuell ergänzend Fragen.   

Nach der Beweisaufnahme wird plädiert. Zuerst der Klägervertreter, dann der Beklagtenvertreter. Beide erhalten noch im Anschluss hieran die Möglichkeit einmalig zu dem Vortrag des anderen abschliessend Stellung zu nehmen.

Am Ende des Tages teilt das Gericht entweder den Verkündungstermin mit oder es gibt vorab schon zu erkennen, wie es entscheiden wird, um so den Parteien die Möglichkeit einen Vergleich abzuschliessen zu geben. Ein Urteil wird meist nach ein Paar Wochen verkündet.

Soll die Angelegenheit in die Berufung so hat man hierzu vier Wochen Zeit, soll die Berufung aber aufschiebende Wirkung entfalten, so muss innerhalb von zwei Wochen bereits die Berufung eingegangen sein.