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Über COMPASS

COMPASS Advokatfirma bieten primär Unternehmen, öffentlich rechtlichen Trägern, Banken und Sparkassen kompetente Beratung.  

Wie spezialisiert ist mein Anwalt?

In Deutschland ist es relativ einfach die Spezialgebiete der einzelnen Anwälte zu erkennen. Es gibt die Fachanwälte, die durch das Ablegen von schriftlichen Prüfungen und  ihre praktische Erfahrung als Spezialisten zu Bezeichnen sind. Darüber hinaus gibt es Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkten, das bedeutet, das sie auf diesem Gebieten eine besondere Befähigung erlangt haben. Interessenschwerpunkte haben meist die Kollegen, die noch nicht jahrelange Erfahrungen in einzelnen Gebieten haben, aber vorhaben sich besondere Kenntnisse anzueignen.

In Dänemark gibt es keine Fachanwaltschaft. Wenn man sich als Spezialist bezeichnet, so kommt es jedoch meistens nicht von Ungefähr. Ausnahmen gibt es jedoch – momentan ist jeder auf dem Gebiet des Insolvenzrechts besonders befähigt. Die wahren Spezialisten sitzen meistens in dem für dieses Spezialgebiet zuständigen Ausschuss oder in einer Vereinigung. Oder aber sie halten selber Fortbildungsveranstaltungen oder Vorträge. Natürlich ist es auch möglich in einer größeren Kanzlei zu dem Spezialisierungsteam zu gehören und sich hierdurch besondere Kenntnisse zu verschaffen. 

Aber auch die Anwälte mit einem besonderen Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet haben in der Regel auch tatsächlich besondere Kenntnisse.

Kann mich mein Anwalt auch eine Berufungsinstanz vertreten?

In Deutschland ist die sogenannte Singularzulassung weitesgehend abgeschafft worden. Das bedeutet, dass die meisten Anwälte mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung nicht nur bei dem Amts- und Landgerichten in gesamtem Bundesgebiet, sondern auch beim Oberlandesgericht Prozesse führen dürfen.

In Dänemark verhält es sich momentan noch ein bisschen anders. Jeder Anwalt hat in jeder Sache die Möglichkeit den Mandanten vor den Amtsgerichten (Byretten) zu vertreten. Ist es aber eine erstinstanzliche Sache beim Landgericht, hier muss es sich um eine Angelegenheit von prinzipiellem Charakter handeln oder die Sache erfordert eine besondere Kenntnis des Rechtsgebiets, so dass die Sache vor dem See- und Handelsgericht in Kopenhagen verhandelt werden muss, so muss der Anwalt hier auch zugelassen sein. Dies gilt natürlich auch in Berufungssachen.

Um vor den Landgerichten bzw. auch dem See- und Handelsgericht agieren zu können, müssen die Anwälte in der Regel noch zwei „Probesachen“ genehmigt bekommen. Die Probesachen sind als solche nur geeignet, wenn die zu behandelnde Angelegenheit einen gewissen Umfang hat, mithin rechtlich nicht zu einfach ist, und wenn in der Berufungsinstanz zumindest eine geänderte Beweisaufnahme möglich ist. Besteht man diese beiden Probesachen, also reell geführte Sachen, so erwirbt man die Befähigung nach dem Advokat ein „L“ zu tragen. Für die Zulassung zum Höchsten (Obersten) Gericht muss man nachweisen, dass man durchschnittlich zwei Verfahren pro Jahr beim Landgericht bzw. See- und Handelsgericht geführt hat. Sodann ist es nach Ablauf von weiteren 5 Jahren nach Erhalt des „L“ beim Höchsten Gericht einen Antrag zu stellen und damit das Recht die Bezeichnung „H“ zu führen.

So ist auch für die Mandanten gewährleistet, dass der Anwalt, der seinen Prozess führt, auch auf dem Gebiet des Prozessrechts eine gewisse Erfahrung mit sich bringt.

Robenzwang 

Robenzwang besteht bei den Amtsgerichten in Dänemark nicht, auch nicht für die Richter. Lediglich vor den Landgerichten, dem See- und Handelsgericht und dem Höchsten Gericht tragen alle Roben. Diese werden vom Gericht zur Verfügung gestellt.

Welche Kosten können auf sich zukommen?      

In einigen Angelegenheiten haben wir die Möglichkeit Ihnen einen Festpreis anzubieten. Dies gilt für den Erwerb Immobilien, für die Errichtung von Gesellschaften und in einigen Fällen auch im Bereich des Inkassowesens.

Ansonsten rechnen wir aber nach Zeitverbrauch ab. Wir führen in jeder Angelegenheit ein detailiertes Zeitprotokoll, wo sie genau ersehen können wofür wann wie viel Zeit in Anspruch genommen wurde.    

Der jeweilige Stundensatz ist aber natürlich auch bei uns unterschiedlich hoch.

Wird die Angelegenheit von einem Anwaltsreferendar bearbeitet so werden hier zwischen DKK 1.100,00 und 1.500,00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Die Bearbeitung durch einen Anwalt Kostet zwischen DKK 1.600,00 und 2.000,00. Die Preise Verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

Bei der Berechnung oder Benennung des Stundensatzes wird nicht nur auf den Sachbearbeiter, sondern auch auf den Schwierigkeitsgrad, den Umfang der Angelegenheit und den Gegenstandwert abgestellt.

Sie haben laufend die Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, wie viel Zeit bisher verbraucht wurde.  Von uns aus werden Sie aber auch auf den laufenden gehalten und sofern unvorhergesehene kostenauslösende Ereignisse eintreten, werden Sie natürlich auch hierüber umgehend in Kenntnis gesetzt.

Falls nichts anderes vereinbart ist, wird quartalsweise abgerechnet.

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