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Das dänische Arbeitsricht

Grundsätzliches:

Zwar sind die meisten Gesetze auf Grund von Richtlinien der Europäischen Union implementiert  worden, die Umsetzung doch dem jeweiligen Land überlassen og hierdurch entstehen erhebliche Unterschiede. Es gibt inzwischen eine Fülle von Gleichbehandlungsgesetzen bzgl. Schwerbehinderung, Elternzeit, Religion, Geschlecht usw.

Stellt man in Deutschland bei einem Vorstellungsgespräch unzulässigen Fragen, so hat man ein sogenanntes Recht auf Lüge. Stellt der Arbeitsgeber in Dänemark jedoch eine unzulässige Frage, so berechtigt dies den Arbeitsuchenden zu einer Entschädigung  für den Fall, dass er sich gekränkt fühlt. Dies ist zwar theoretisch auch denkbar wenn er die Stelle bekommt, kommt in der Praxis aber meist vor, wenn er sie nicht bekommt.

Urlaub:

Nach dem dänischen Urlaubsgesetz erwirbt man Anspruch auf Urlaub in einem Kalenderjahr. In der Zeit vom 1. Mai des Folgejahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres kann der Urlaub sodann genommen werden. Gesetzlich normiert sind hier 25 Werkstage pro Jahr. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September den Hauptanteil des Urlaubes -mindesten 3 Wochen am Stück - sofern möglich – in Anspruch nimmt. Für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April bleiben dann noch 2 Wochen Urlaub, die genommen werden sollten.

Gesetzlich normiert ist darüber hinaus der Anspruch auf Urlaubsgeld. Zum einen hat man die Möglichkeit zusätzlich zu dem bezahlten Urlaub während des Urlaubs 1% des Gesamtbruttos ausgezahlt zu bekommen oder aber der Arbeitsgeber zahlt 12,5 % auf ein Ferienkonto ein, welches man sich sodann in der Zeit des Urlaubes ausbezahlen lässt. In der zweiten Variante hat man dann nicht noch zusätzlichen Anspruch auf Gehalt.

Tarifvertraglich sind sodann oft noch weitere 5 sogenannte Ferienfreitage vereinbart. Diese 5 Tage berechtigen jedoch nicht zu Urlaubsgeld, das normale Gehalt wird jedoch gezahlt.

Funktionærloven:

Für die meisten Arbeitnehmer in Dänemark gilt der sogenannte Funktionærlov. Es werden Regelungen bezüglich Kündigungsfristen, Verhalten bei Krankmeldungen und so weiter geregelt. Darüber hinaus regeln zahlreiche Tarifverträge alles weitere - 90 bis 95 % aller Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert. Demzufolge ist auch die Stellung der Gewerkschaften sehr viel stärker als in Deutschaland. 

Kontakt

Advokat Jens Jepsen.